Der Apostelbrief

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Die Gesamtkirchen­verwaltung

der »Kirchenvorstand« der Gesamtkirchengemeinde Würzburg

Die Gesamtkirchenverwaltung vertritt die Evangelisch-Lutherische Gesamtkirchengemeinde Würzburg (GKG), in der sich die 12 Würzburger Kirchengemeinden und die Kirchengemeinden Veitshöchheim, Höchberg, Rottendorf, Rottenbauer, Gerbrunn, Estenfeld und Eisingen zusammengeschlossen haben. Die Gesamtkirchengemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung für ihre zugewiesenen Aufgaben. Je nach Gemeindegröße bilden zwischen ein bis drei Abgeordnete je Kirchengemeinde die Gesamtkirchenverwaltung, die den »Kirchenvorstand« der Gesamtkirchengemeinde darstellt. Die Zahl der Pfarrer beträgt jeweils ein Drittel der Anzahl der Kirchenvorsteher. Vorsitzende der GKG ist die Dekanin Frau Dr. Weise. Die Gesamtkirchengemeinde wiederum hat zur Unterstützung der einzelnen, rechtlich selbstständigen Kirchengemeinden ein Kirchengemeindeamt eingerichtet, das von Diakon Günther Bartel geleitet wird. Dieses gemeinsame Verwaltungsbüro übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben für die Kirchengemeinden und berät die Kirchenvorstände und Gemeindepfarrer.

In der Gesamtkirchenverwaltung werden Angelegenheiten des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie die Immobilienverwaltung und deren Bewirtschaftung besprochen und beraten. Unser Vertreter war in der abgelaufenen Kirchenvorstandsperiode Herr Dieter Dölker. Er hat in unseren Kirchenvorstandssitzungen über seine überaus positiven Erfahrungen aus diesem Gremium regelmäßig berichtet und war sowohl über die Aufgabenvielfalt als auch die Effektivität dieser Arbeitsgruppe begeistert.

Dölker

So wurden zum Beispiel zahlreiche Bautätigkeiten im Dekanat wie Kindergartenneu- und -umbauten und Renovierungen von Kirchen und Pfarrhäusern diskutiert und bezuschusst. Bedauerlicherweise wurde in diesem Gremium auch beschlossen, dass die Kosten für zukünftige Renovierungs- und Instandsetzungs maßnahmen an kirchlichen Gebäuden aufgrund allgemeiner Einsparungs maßnahmen überwiegend von den jeweiligen Kirchengemeinden zu tragen sind. Besonders konnte Herr Dölker auch die Vertreter der anderen Kirchengemeinden kennenlernen und seinen Erfahrungsaustausch in unseren Kirchenvorstand weitergeben und deren Arbeitsabläufe vermitteln.

Von der Gesamtkirchenverwaltung wurde ein beschließender Hauptausschuss gebildet, der aus drei Pfarrern und sechs Kirchenvorständen besteht und die Geschäfte der Gesamtkirchengemeinde führt und deren Befugnisse und Aufgaben wahr nimmt, soweit sie nicht der Gesamtkirchenverwaltung vorbehalten sind.

Ebenso wurde ein Kindertagesstättenfachausschuss gebildet, der z.B. die Gesamtvertretung aller Betriebsträger von Kindertagesstätten gegenüber Dritten übernimmt. Generell können von der GKV weitere vorberatende Ausschüsse gebildet werden.

-HS-

(Quellen: www.bayern-evangelisch.de, Satzung der Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde, Dieter Dölker)