Der Apostelbrief

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Der Kirchenvorstand

– die Leitung einer christlichen Gemeinde

Schon in der Frühzeit des Christentums wurde die Gemeinde durch ein gewähltes Gremium geleitet (Apostelgeschichte 6,5; 15,6; 21,18). Diese Gruppe von Männern, die man die »Ältesten« nannte, griechisch »Presbyter«, gab der Gemeindeleitung ihren griechischen Namen »Presbyterium«. So heißt der Kirchenvorstand in manchen Landeskirchen noch heute. Seit Ende des 19. Jahrhunderts haben fast alle evangelischen Gemeinden in Bayern einen Kirchenvorstand. Seine Aufgabe war damals vor allem die Vermögensverwaltung für die Gemeinden.

Heute vertritt der Kirchenvorstand die Kirchengemeinde in allen Belangen. Er trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für geistliche und rechtliche Fragen im Leben der Gemeinde. Pfarrer und Kirchenvorsteher sowie ehrenamtlich engagierte Gemeindemitglieder arbeiten gemeinsam an der Umsetzung dieser Aufgaben und verbessern so die »Welt« innerhalb ihrer Gemeinde. Der Kirchenvorstand der Apostelkirche in Gerbrunn besteht aus acht Mitgliedern, von denen sechs gewählt und zwei berufen wurden. Ebenso gehören zu diesem Gremium noch sechs Stellvertreter. Der Vorsitzende ist Pfarrer Johannes Riedel, der mit den ehrenamtlichen Kirchenvorstandsmitgliedern vertrauensvoll zusammenarbeitet.

Kirchenvorstand
Unser gegenwärtiger Kirchenvorstand. Von links: M. Siekmann, J. Riedel, R. Finkenberger, C. Bräuer, U. Geißlinger, Dr. H. Stark, Dr. K. Appell, Dr. C. Konrad, Dr. M. Strohm. Es fehlen: T. Plauk, Y. Ebert, D. Dölker

Die Aufgaben eines Kirchenvorstandes sind sehr vielfältig, da sich weitreichende Möglichkeiten ergeben, das Gemeindeleben grundlegend mit zu gestalten. Dieses Gremium verantwortet den Rahmen der Gestaltung und der liturgischen Handlungen der Gottesdienste. Ebenso beschließt es über die Einführung neuer Gottesdienstformen und die Gottesdienstzeiten. So wurde in unserer Kirchengemeinde nach äußerst umfassender und intensiver Diskussion zum Beispiel das »Kinderabendmahl« eingeführt. Auch wurde ein zusätzlicher Gottesdienst für unsere jüngsten Gemeindemitglieder, der sogenannte »Minigottesdienst« am Sonntagnachmittag eingeführt. Neue Formen des Kindergottesdienstes können beschlossen werden und wurden bei uns auch eingeführt. Ebenso ist der Kirchenvorstand verantwortlich für die Planung und Inhalte des Konfirmationsunterrichtes. Im Kirchenvorstand werden insbesondere auch Fragen des christlichen Glaubens und des Lebens besprochen. Wie kann zum Beispiel heute das Evangelium glaubwürdig verkündet werden?

Eine äußerst verantwortungsvolle Aufgabe übernimmt dieses Leitungsgremium bei der Neubesetzung von Pfarrstellen. Alternierend wählt er aus drei vorgeschlagenen Kandidatinnen oder Kandidaten aus oder stimmt einem Vorschlag des Landeskirchenrates zu oder lehnt ihn sogar ab. Im Verwaltungsbereich der Kirchengemeinden trägt der Kirchenvorstand Mitverantwortung. So entscheidet er über die Überlassung der Gottesdienst- und Gemeinderäume für besondere Veranstaltungen. Auch wird über Baumaßnahmen von oder an kirchlichen Gebäuden entschieden. In den vergangenen Jahren wurde so ein neues Pfarrhaus in Gerbrunn gebaut und unsere Kirche um einen Anbau erweitert. Vermögensrechtlich verwaltet dieses Gremium das Ortskirchenvermögen, es beschließt den Haushaltsplan, die Erhebung des Kirchgeldes und stellt Mitarbeitende in der Kirchengemeinde an. Da unsere Gemeinde die Trägerschaft für den evangelischen Kindergarten innehat, mussten vom Kirchenvorstand nicht nur der Neubau des Kindergarten zusammen mit der politischen Gemeinde organisiert werden, sondern es müssen auch laufend Personalentscheidungen zur Aufrechterhaltung des Kindergartenbetriebes getroffen werden.

Zur Förderung des Gemeindeaufbaus und des Gemeindelebens unterstützt der Kirchenvorstand mit speziellen Beauftragungen die Bereiche Diakonie, Mission, Männer- und Frauenarbeit, Jugendarbeit, Eltern- und Familiendienste, Kirchenmusik und Ökumene. Bei Konflikten innerhalb der Gemeinde übernimmt er die Funktion des Vermittlers. In Zeiten zunehmender Verknappung des Geldes auch im kirchlichen Bereich engagieren sich die Kirchenvorsteher für die Einwerbung von Spenden und freiwilligen Dienstleistungen. So konnten in den vergangenen Jahren Gelder für Ausstattung und Erhalt unseres Gemeindezentrums eingeworben werden.

Auch außerhalb der Kirchengemeinde kann dieses Gremium auf landeskirchlicher Ebene Einfluss nehmen. So schicken die Kirchenvorstände Frauen und Männer in die Dekanatssynoden, die regionalen Kirchenparlamente. Alle sechs Jahre wählen diese wiederum die Mitglieder der Landessynode.

Am 21. Oktober 2012 steht nun die Neuwahl der Kirchenvorstände im Bereich der evangelischen Landeskirche an. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der evangelischen Kirchengemeinde, die mindestens drei Monate vor dem Wahltermin in der Gemeinde wohnen, am Wahltag konfirmiert sind oder das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar sind grundsätzlich alle wahlberechtigten, volljährigen Gemeindemitglieder. Zur Wahl stellen sollten Sie sich, wenn Sie im sozialen Handeln der Ortsgemeinde, im Gottesdienst- und Gemeindeleben, im Engagement für Gerechtigkeit, für die Bewahrung der Schöpfung und für den Frieden eine sinnvolle Aufgabe sehen. Die Wahlperiode beträgt sechs Jahre. Derzeit werden auch in Gerbrunn Kandidatinnen und Kandidaten gesucht, die sich für dieses Amt für die nächsten sechs Jahren zur Verfügung stellen möchten. Wären Sie bereit, sich für dieses wichtige kirchliche Ehrenamt zur Verfügung zu stellen?

-HS-