Der Apostelbrief

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»Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.«

(Art. 4, Abs. 3 Grundgesetz 1949)

Seit ihrer Gründung hat die Bundesrepublik Deutschland den Schutz des Gewissens und in Folge dessen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Grundgesetz verankert.

Dieses Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist eine zivilisatorische Errungenschaft, die noch nicht allzu viele Länder dieser Erde aufzuweisen haben.

Als Christen sind wir dankbar für diese Möglichkeit, für uns ganz persönlich nein zu sagen zu militärischer Gewalt. In anderen Ländern bezahlen junge Männer, die das Gebot Jesu »Liebet Eure Feinde!« für sich ganz persönlich als Verpflichtung ansehen und Gottes Gebot »Du sollst nicht töten!« als auch für den Krieg gültig erachten, ihre daraus folgende Verweigerung des Kriegsdienstes mit hohen Gefängnisstrafen.

Die relativ großzügige Handhabung des Anerkennungsverfahrens für Kriegsdienstverweigerer durch unseren Staat lässt bei vielen den Eindruck entstehen, der junge Wehrpflichtige habe eine Wahlmöglichkeit zwischen Wehrdienst und Zivildienst. Dem ist aber nicht so. Auch heute noch muss ein junger Mann, der den Kriegsdienst verweigert, ein Anerkennungsverfahren durchlaufen. Und nur der wird von den zuständigen Behörden als Kriegsdienstverweigerer anerkannt, bei dem »die Vorstellung, im Krieg Waffen anwenden und notfalls Menschen töten zu müssen, eine schwere und als unerträglich empfundene Gewissensbelastung hervorrufen würde« (Bundesverwaltungsgericht, 10.08? 1973, VI C 166.73).

Alle jungen Männer, die vor der Entscheidung »Wehrdienst oder Kriegsdienstverweigerung« stehen, können sich bei den beiden hauptamtlichen und bei derzeit 165 nebenamtlichen Beauftragten der Evang.-Luth. Kirche in Bayern für Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende informieren und beraten lassen.